Betreffend die weiteren Beschlüsse – Löschung der DNA-Profile und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten der beiden Beschuldigten sowie Schicksal des beschlagnahmten beschlagnahmte Klappmessers des Beschuldigten 2 – wird auf das selbsterklärende Urteilsdispositiv verwiesen. 63 VIII. Dispositiv inkl. Urteilsberichtigung vom 17. April 2025 (Berichtigung grau hinterlegt) Die 2. Strafkammer erkennt: A. A.________ I.