für das oberinstanzliche Verfahren einen Aufwand von insgesamt 14,46 Stunden (plus zeitlicher Aufwand für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung [5 Stunden], die Urteilseröffnung [1 Stunde] sowie die Besprechung des oberinstanzlichen Urteils/Dossierabschluss [30 Minuten]) geltend. Hinzu kommen Auslagen, Reisezuschlag und MWST (pag. 944 ff.).