Vorliegend wird der Beschuldigte 1 u.a. wegen zweier Katalogdelikte (Angriff und Raub) schuldig erklärt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Unter Berücksichtigung der Schwere der begangenen Anlasstaten, des Verschuldens sowie der persönlichen Umstände des Beschuldigten 1, namentlich auch mit Blick auf seine Rückfallgefahr, sowie aufgrund des Umstands, dass gleich zwei Katalogdelikte erfüllt sind, ist die Dauer über dem Minimum von 5 Jahren festzusetzen. Die von der Generalstaatsanwaltschaft beantragte Dauer von 6 Jahren erweist sich als angemessen und die Dauer ist entsprechend festzusetzen.