58 Insgesamt überwiegen nach dem Gesagten die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung des Beschuldigten 1 dessen privaten Interessen am Verbleib in der Schweiz. Es ist somit ein Landesverweis auszusprechen. 21.4 Dauer der Landesverweisung Vorliegend wird der Beschuldigte 1 u.a. wegen zweier Katalogdelikte (Angriff und Raub) schuldig erklärt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.