Vielmehr ist eher zu erwarten, dass es weitergeht wie bis anhin. Die Rückfallgefahr, gerade auch für Gewaltdelikte – von denen er in der Vergangenheit mehrere verübte – ist unter diesen Umständen als relativ hoch einzuschätzen. Damit sind auch die Interessen der Öffentlichkeit an einer Landesverweisung des Beschuldigten 1 hoch. Diesen stehen dessen privaten Interessen gegenüber. Der Beschuldigte 1 lebt seit ca. einem Jahr in einer Partnerschaft in der Schweiz. Er gab an, im Kosovo niemanden mehr zu haben. Auf Nachfragen kamen an der Berufungsverhandlung dann doch noch gewisse Verwandte zur Sprache.