ihm sei alles «scheissegal» (pag. 887) – und sein Nichterscheinen an Gerichtsverhandlungen (sowohl erst- wie auch zweitinstanzlich) verdeutlichen seine Gleichgültigkeit gegenüber der hiesigen Rechtsordnung sowie seine fehlende Verantwortungsübernahme für das eigene Tun. Trotz seiner Beteuerungen, nun ein besseres Leben führen zu wollen (pag. 905, Z. 41 ff.), sieht die Kammer keine verlässlichen Hinweise dafür, dass der Beschuldigte 1 sein Leben in der nächsten Zeit verändern wird. Vielmehr ist eher zu erwarten, dass es weitergeht wie bis anhin.