Weiter zeigten sich auch im Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt X.________ die Aggressivität und fehlende Impulskontrolle des Beschuldigten 1. Ins Gewicht fallen weiter die nach wie vor instabilen Lebensverhältnisse des Beschuldigten 1 sowie seine Suchtproblematik. Auch sein Verhalten gegenüber der Polizei im Zusammenhang mit der Erstellung des Leumundsberichts – er gab dem Polizisten an, man solle ihn nur kontaktieren, wenn er ins Gefängnis gehen könne, ansonsten solle man ihn in Ruhe lassen; ihm sei alles «scheissegal» (pag.