Allerdings hat der Beschuldigte 1 keine sozialen Beziehungen im Kosovo. Aus obengenannten Gründen hat der Beschuldigte 1 keinen Kontakt zu seinen leiblichen Eltern und auf weitere verwandtschaftliche Beziehungen im Kosovo gibt es keine Hinweise. Gemäss seinen eigenen Angaben sei der Beschuldigte 1 das letzte Mal im Jahre 2019 im Kosovo gewesen. Er wisse im Falle eines Landesverweises nicht, wohin er im Kosovo gehen solle. Er habe dort keine Familie mehr, keine Wohnung und sonst auch nichts. Daher sei es für ihn schlimm, wenn er in den Kosovo gehen müsse (pag. 191, Z. 329; pag. 201, Z. 288 ff.). […]