54 und Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, wofür er zu einer unbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à CHF 80.00 und einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt wurde. Im Weiteren liegt das Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 21. September 2023 u.a. wegen Nötigung und Vergehen gegen das Waffengesetz vor, wobei die zwei bedingten Geldstrafen vom 10. September 2021 und vom 24. März 2022 widerrufen und er zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 30.00 verurteilt wurde.