b SVG) und Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 110.00 verurteilt. Zudem wurde eine Probezeit von 4 Jahren angesetzt und eine Busse von CHF 4500.00 ausgesprochen. Zu ergänzen ist, dass der Beschuldigte 1 unterdessen noch weitere Einträge im Strafregister hat, namentlich das Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 3. Juni 2023 wegen einfacher Körperverletzung, geringfügigen Diebstahls