Zudem wurde eine Probezeit von 2 Jahren angesetzt und eine Busse von CHF 1600.00 ausgesprochen. Am 24.03.2022 wurde der Beschuldigte 1 ebenfalls von Staatsanwaltschaft Oberland wegen einfacher Körperverletzung, Diebstahl, Übertretung nach Art. 19a BetmG, Vergehen gegen das Waffengesetz, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, mehrfacher Übertretungen des PBG, Fahren in fahrunfähigem Zustand (Art. 91 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. b SVG) und Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 110.00 verurteilt.