21. Prüfung in concreto 21.1 Ausländereigenschaft und Vorliegen einer Katalogtat Als kosovarischer Staatsangehöriger ist der Beschuldigte 1 Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Er wird vorliegend wegen Raubes und Angriffs und damit wegen zweier Katalogstraftaten (Art. 66a Abs. 1 lit. b und c StGB) schuldig gesprochen. Folglich ist er grundsätzlich des Landes zu verweisen. Zu prüfen bleibt, ob