51 19.5.2 In concreto Der Beschuldigte verfügt über keine eigentlichen Vorstrafen als Erwachsener. Nichtsdestotrotz ist zu beachten, dass er innerhalb eines Jahres (Juni 2022, Mai 2023) – und trotz laufendem Strafverfahren – zwei Raubüberfälle sowie einen einfachen Diebstahl begangen hat. Auch sein jugendstrafrechtliches In-Erscheinung- Treten ist mitzuberücksichtigen. Sodann ist die zukünftige Entwicklung beim Beschuldigten 2 unsicher; die Anmeldung bei AB.________ fürs betreute Wohnen läuft zwar offenbar, ist aber noch nicht fix.