Strafmass und Anrechnung der Polizeihaft Zusammenfassend ist der Beschuldigte 2 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. November 2024, zu verurteilen. Die Polizeihaft vom 15. Juni 2022 ist nicht an die Strafe anzurechnen: Sie dauerte von 5:55 Uhr bis zur Einvernahme um 8:40, welche bis 12:40 Uhr dauerte. 5 Minuten später wurde er aus der Polizeihaft entlassen (pag. 65 f.). Damit befand er sich weniger als 3 Stunden in Polizeihaft.