Die Täterkomponenten wirken sich demnach im Umfang von 2 Monaten straferhöhend aus, sodass eine Strafe von 14 Monaten als Zwischenfazit resultiert. 19.3 Zusatzstrafe zum Urteil vom 8. November 2024 des Regionalgerichts Bern- Mittelland Gestützt auf den edierten Auszug der Akten PEN 24 336 ist zur diesbezüglich mit (rechtskräftigem) Urteil vom 8. November 2024 ausgesprochenen bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten eine Zusatzstrafe auszufällen. Da es sich dort um einen Raub mit Machete in einer Tankstelle mit einem Deliktsbetrag von rund CHF 1'600.00 handelt, ist von jener Strafe als Einsatzstrafe ausgehen.