Es handelt sich um ein Delikt, das kurz nach dem hier zu beurteilenden Raub erfolgte. Weiter wurde der Beschuldigte 2 mit Urteil vom 8. November 2024 wegen Raubes und Widerhandlungen gegen das BetmG im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren sowie einer Verbindungsbusse von CHF 900.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage) und einer Übertretungsbusse verurteilt. Diesen Raub hatte er nur gerade zwei Wochen vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung im vorliegend zu beurteilenden Verfahren begangen.