19.2.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Dem aktuellen Strafregisterauszug ist eine Verurteilung der Staatsanwaltschaft Oberland vom 5. Juli 2023 wegen Diebstahls, begangen am 21. Juli 2022, zu entnehmen. Dabei wurde der Beschuldigte 2 zu einer bedingten Geldstrafe von 48 Tagessätzen à CHF 30.00 sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 360.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Tage) verurteilt. Es handelt sich um ein Delikt, das kurz nach dem hier zu beurteilenden Raub erfolgte.