Da diese nun bereits mehrere Jahre zurückliegen und zudem in die Zeit als Jugendlicher fallen, werden sie vorliegend nicht straferhöhend berücksichtigt. Insgesamt wertet die Kammer das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten 2 als neutral. 19.2.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Dem aktuellen Strafregisterauszug ist eine Verurteilung der Staatsanwaltschaft Oberland vom 5. Juli 2023 wegen Diebstahls, begangen am 21. Juli 2022, zu entnehmen.