49 rer hat er abgebrochen und lebt seither von der Sozialhilfe. An der Berufungsverhandlung gab er an, dass er ab August gerne seine Maurerlehre fortsetzen (2. Lehrjahr) bzw. neu beginnen (1. Lehrjahr) würde. Im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung wohnte er alleine in einer Wohnung, wobei er aufgrund eines Schimmelproblems vorübergehend wieder bei seiner Familie übernachtete. Es liefen zudem – angestossen von der für ihn zuständigen Sozialarbeiterin – Abklärungen betreffend betreutes Wohnen bei der Institution AB.