48 130 Tagessätzen zu CHF 110.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt (pag. 352 f.). Mit Strafbefehl vom 21. September 2023 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland wurden die beiden bedingten Geldstrafen widerrufen und eine Gesamtgeldstrafe ausgesprochen (vgl. pag. 846 und pag. 849). Folglich hat die Kammer nicht mehr über die Frage des Widerrufs dieser bedingt ausgesprochenen Geldstrafen zu befinden.