Während des ersten Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt X.________ vom 12. April 2024 bis 19. Juni 2024 musste er aufgrund von Verstössen gegen die Hausordnung (Schlägereien, Drogen) viermal diszipliniert werden, was auf Aggressivität und Impulsivität hinweist (pag. 774 und pag. 904 f.). Nun hat er zwar eine Arbeitsstelle in Aussicht, sollte bis dahin jedoch noch einen Entzug machen, den er aber noch nicht aufgegleist hat. Auch hat er hohe Schulden und lebt momentan von seiner Freundin (pag. 825 ff. und pag. 903, Z. 8 f.).