47 legen. Er liess sich denn auch nicht von der Untersuchungshaft (15. Juni 2022 bis 5. Juli 2022) vom weiteren straffälligen Verhalten abhalten. Auch beging er die hier zu beurteilenden Delikte während der Probezeit von zwei mit Strafbefehl ausgesprochenen Geldstrafen, wobei der zweite Strafbefehl erst im März 2022 erging, also kurz vor dem weiteren, hier zu beurteilenden deliktischen Verhalten.