908, Z. 6 ff.). Bereits der Leumundsbericht hatte aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Beschuldigten 1 trotz zahlreicher Telefonanrufe der Polizei und eines nicht wahrgenommenen vereinbarten Termins nicht erstellt werden können (pag. 886). Die teils einschlägige Delinquenz während hängigem Verfahren ist straferhöhend im Umfang von 2 Monaten zu werten. 18.6.3 Strafempfindlichkeit