Andererseits wurde er mit Strafbefehl vom 24. März 2022 wegen einer Vielzahl von Delikten – darunter Diebstahl, einfache Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz – zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 110.00 sowie einer Übertretungsbusse von CHF 4'500.00 verurteilt. Im Weiteren liegen die Strafbefehle vom 3. Juni 2023 und vom 21. September 2023 vor, mit welchen er u.a. wegen Vermögensdelikten und eines Körperverletzungsdeliktes zu einer unbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 80.00, einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 bzw. einer unbedingten Geldstrafe von