Dem Strafregisterauszug sind vier Urteile zu entnehmen, dies einerseits der Strafbefehl vom 10. September 2021, mit welchem der Beschuldigte 1 wegen einfacher Körperverletzung und Drogenkonsums zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 100.00 sowie einer Übertretungsbusse von CHF 1'600.00 verurteilt wurde. Andererseits wurde er mit Strafbefehl vom 24. März 2022 wegen einer Vielzahl von Delikten – darunter Diebstahl, einfache Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz – zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 110.00 sowie einer Übertretungsbusse von CHF 4'500.00 verurteilt.