All diese Umstände sind neutral zu werten. Dem Strafregisterauszug sind vier Urteile zu entnehmen, dies einerseits der Strafbefehl vom 10. September 2021, mit welchem der Beschuldigte 1 wegen einfacher Körperverletzung und Drogenkonsums zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 100.00 sowie einer Übertretungsbusse von CHF 1'600.00 verurteilt wurde.