44 plane in der Zwischenzeit einen Entzug; aufgegleist sei dies noch nicht, lediglich mit seiner Bewährungshelferin und seinem künftigen Chef abgesprochen. Er konsumiere Haschisch und Xanax sowie Schlaftabletten (pag. 906, Z. 14 ff.). Bereits vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hatte der Beschuldigte 1 einen Drogenentzug gemacht (vgl. pag. 525 und pag. 507, Z. 21 ff.). All diese Umstände sind neutral zu werten.