Zudem wurde ihm die Weisung auferlegt, die mit der Bewährungshilfe getroffenen Vereinbarungen und Termine einzuhalten. Er wohnt seither bei seiner Freundin, mit welcher er seit einem Jahr zusammen sei. Diese sei 29 Jahre alt und beziehe aufgrund ihres Rückens Leistungen der Invalidenversicherung (pag. 902, Z. 35 und pag. 906, Z. 1 ff.). Am 1. August 2015 hatte der Beschuldigte 1 eine Lehre als Strassenbaupraktiker EBA begonnen; ob er diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist nicht bekannt (pag. 359). Er war jedenfalls als Strassenbauer tätig, wechselte danach jedoch den Job.