_ verlegt (pag. 758). Aufgrund des Eingangs neuer Urteile erhöhte sich das abzusitzende Strafmass mehrmals, bis auf 283 Tage (vgl. pag. 750; pag. 766; pag. 776 und pag. 780). Die BVD entliessen den Beschuldigten 1 nach einer Teilzahlung von CHF 1'140.00 (für 38 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) mit Verfügung vom 13. September 2024 per 12. September 2024 bedingt aus dem Vollzug (pag. 783 und pag. 790 ff.), dies bei einem Strafrest von 82 Tagen und einer Probezeit von einem Jahr. Zudem wurde ihm die Weisung auferlegt, die mit der Bewährungshilfe getroffenen Vereinbarungen und Termine einzuhalten.