Der Beschuldigte 1 kam im Alter von 11 Jahren vom Kosovo ohne Eltern in die Schweiz; sein Vater ist im Kosovokrieg 1999 gestorben, seine leibliche Mutter habe sich nicht um ihn gekümmert. Der Beschuldigte 1 lebte in der Schweiz bei einer Adoptivfamilie (vgl. pag. 358). Vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung hat er sich mit seinen Adoptiveltern zerstritten und wurde von diesen «rausgeschmissen». Er zog hierauf in eine Wohngemeinschaft (vgl. pag. 507, Z. 1 ff. und pag. 903, Z. 11 ff.). Dem Vollzugsauftrag vom 31. Mai 2024 (pag.