42 18.4 Tatkomponenten Angriff 18.4.1 Objektive Tatschwere Die Vorinstanz führte hierzu insbesondere Folgendes aus, worauf verwiesen werden kann (pag. 593 f.; S. 30 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Tatbestand des Angriffs schützt die körperliche Integrität. Der vorliegend zu beurteilende Angriff resultierte darin, dass das Opfer (teilweise auch am Boden liegend) traktiert wurde und sich in ärztliche Behandlung begeben musste. Am linken Auge von N.___