Dass die erlittene Tat den Strafkläger offenbar dazu veranlasste, einen wichtigen öffentlichen Ort wie den Bahnhof F.________(Ortschaft) zu meiden, zeigt ebenfalls die massiven Auswirkungen, die das Verhalten der Beschuldigten für den Strafkläger nach sich zog. Das Tatverschulden muss nach dem Gesagten zu einer deutlich höheren Strafe als zur Mindeststrafe von 6 Monaten führen. Angesichts des weiten Strafrahmens bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe ist das Tatverschulden jedoch nach wie vor im unteren Bereich des Strafrahmens anzusiedeln. Mithin ist von einem leichten Tatverschulden auszugehen.