488 und pag. 882). Auch hatte er anlässlich der Einvernahme vom 5. Juli 2022 auf die Frage, wie es ihm heute gehe, angegeben, er sei einfach noch immer nervös. Er habe auch mit seiner Arbeitgeberin geschaut, dass er ein Auto habe, damit er den Bahnhof F.________(Ortschaft) umgehen könne. Er habe immer noch recht Angst (pag. 267, Z. 372 ff.). Dass die erlittene Tat den Strafkläger offenbar dazu veranlasste, einen wichtigen öffentlichen Ort wie den Bahnhof F.________(Ortschaft) zu meiden, zeigt ebenfalls die massiven Auswirkungen, die das Verhalten der Beschuldigten für den Strafkläger nach sich zog.