dann sei er tot» bzw. er würde «verschuttet», wenn er das Geld nicht bezahle) dahingehend konkretisiert hat. Diese Drohungen wurden aber gemäss der Anklageschrift sowie dem Beweisergebnis der Kammer erst nach der Wegnahme der Uhr ausgesprochen. Hinzu kommt, dass mit der Androhung, was passieren würde, wenn er es der Polizei melden würde, auch keine gegenwärtige Gefahr in Aussicht gestellt wurde. Die Drohung mit dem «verschutte» erfolgte zudem einzig im Zusammenhang mit der Geldherausgabe (und damit zeitlich ebenfalls nach der Wegnahme der Uhr).