263, Z. 229). Schliesslich gab er auf Frage, weshalb er zum Bankomaten gegangen sei, an, weil er Angst gehabt habe und weil er gedacht habe, wenn er ihnen das Geld gebe, dann könne er so schnell wie möglich weg (pag. 264, Z. 255 ff.). Auch der Umstand, dass der Strafkläger an seiner zweiten Einvernahme nicht mehr wusste, wer die Drohung betreffend Beizug der Polizei geäussert hatte, zeigt das Zusammenwirken der beiden Beschuldigten und die Drohkulisse, die sie beide zusammen aufbauten. Auch war es der Beschuldigte 2, der ein Problem mit dem Strafkläger hatte, deswegen das Treffen aufgegleist und dabei von ihm Geld verlangt hat.