31 losgelaufen sei; er nehme es jedoch an (pag. 263, Z. 207 f.). Die Frage, ob der Beschuldigte 1 mitbekommen habe, dass der Beschuldigte 2 von ihm Geld verlangt habe und aus welchem Grund, konnte er nicht beantworten (pag. 263, Z. 210 ff.). Später präzisierte er wiederum, dass der Beschuldigte 1 die Bankkarte auf Befehl des Beschuldigten 2 genommen habe (pag. 263, Z. 229).