Kiosk ein Klappmesser gezeigt hat. Ich habe es gesehen, wie er es in der rechten Hand hielt. Das Messer war geschlossen, aber der Finger war am Öffnungsmechanismus angelegt.», (pag. 253 Z. 92 ff.). Hierauf fuhr er mit der Schilderung des weiteren Vorgangs nach dem Bargeldbezug fort. Auf Frage beschrieb er später in dieser Einvernahme das Messer als handflächenlanges, ungefähr 2 cm breites, schwarz-metallglänzendes Messer (pag. 254, Z. 160 f.). In seiner zweiten Einvernahme führte der Strafkläger aus, der Beschuldigte 1 sei Richtung Bankomat gelaufen und der Beschuldigte 2 habe ihm in einem aggressiven Ton gesagt, dass er mitgehen solle.