8.7.3 Klappmesser In Bezug auf das Klappmesser, welches der Beschuldigte 1 auf dem Weg zum Bankomaten geschlossen in der Hand gehalten und dem Strafkläger dabei gezeigt haben soll, sind zunächst nochmals die diesbezüglichen Aussagen des Strafklägers zu betrachten. Im Rahmen seiner Erstaussagen schilderte er im freien Bericht, wie es dazu kam, dass er mit dem Beschuldigten 1 zum Bankomaten ging und wie die CHF 250.00 abgehoben wurden (pag. 253, Z. 85 ff.). Dann hielt er fest: «Ich muss ergänzen, dass mir durch A.________ [Beschuldigter 1] während dem Marschieren vom Buswendeplatz zum W.________ Kiosk ein Klappmesser gezeigt hat.