8.7 Ergebnis betreffend die bestrittenen Sachverhaltselemente 8.7.1 Drohungen In der Anklageschrift werden zwei verbale Drohungen umschrieben, betreffend welcher der Verteidiger des Beschuldigten 2 gewisse Vorbehalte anbrachte (Drohung bezüglich Beizug der Polizei und bezüglich «verschutte»). Beweiswürdigend und insbesondere gestützt auf die glaubhaften Aussagen des Strafklägers ist der nachfolgende angeklagte erste Sachverhaltsabschnitt für die Kammer erstellt (Hervorhebung durch die Kammer): C.________ und A.________ trafen sich am Bahnhof F.________(Ortschaft), weil C.________ E._______