26 ne (pag. 897, Z. 27 f.). Dies, weil er den Beschuldigten 1 als Hitzkopf kenne (pag. 899, Z. 35 f.). Weiter stritt er eine Drohung mit Schlägen ab (pag. 898, Z. 41). Zum Klappmesser sagte er aus, er habe dem Beschuldigten 1 nie eines von seinen gegeben und dieser habe ihm auch keines genommen. Es könne aber sein, dass der Beschuldigte 1 ein Klappmesser dabei gehabt habe. Er habe auch selbst oft ein Messer auf sich getragen, zum Eigenschutz (pag. 898, Z. 23 ff.