513, Z. 27), er dieses aufs «Mürli» geschossen habe und dabei das Münz rausgefallen sei (pag. 513, Z. 28 f.), anschliessend der Beschuldigte 1 das Portemonnaie genommen und nochmals durchsucht habe, er in der Zwischenzeit die Armbanduhr vom Strafkläger herausverlangt habe, wobei er diesem nach der Aushändigung gesagt habe, dass ihm etwas Schlimmes passiere, falls er zur Polizei gehe (pag. 513, Z. 29 ff.). Hingegen blieb er dabei, nichts vom Bargeldbezug mitbekommen zu haben, auch nichts damit zu tun gehabt zu haben. Einzig gestand er diesbezüglich noch ein, vom Beschuldigten 1 CHF 100.00 bekommen zu haben, was ihn überrascht habe (pag. 514, Z. 40 f.).