Anlässlich der zweiten Einvernahme vom 5. Juli 2022 bestritt er im Gegensatz zur ersten Einvernahme, das Portemonnaie vom Strafkläger verlangt und durchsucht zu haben (pag. 224, Z. 159). Schliesslich sagte er in der vorinstanzlichen Hauptverhandlung aus, er wolle jetzt ehrlich sein (pag. 512, Z. 40) und gab alsdann zu, dass er effektiv das Portemonnaie vom Strafkläger verlangt und durchsucht habe (pag. 513, Z. 27), er dieses aufs «Mürli» geschossen habe und dabei das Münz rausgefallen sei (pag.