Im Einzelnen: In der ersten Einvernahme machte der Beschuldigte 2 bis zur Übergabe der Armbanduhr ziemlich detaillierte Aussagen, die sich mehrheitlich mit den Aussagen des Strafklägers decken, nämlich dass sie um 17:30 Uhr beim Bahnhof F.________(Ortschaft) abgemacht und sich dann zur U.________ (Ortsbezeichnung) verschoben hätten, er den Strafkläger angeschrien und von diesem verlangt habe, die Hosentaschen zu leeren, er sodann dessen Portemonnaie verlangt, erhalten und durchsucht habe und anschliessend noch dessen Armbanduhr verlangt und erhalten habe.