Auf Frage erklärte er, dass der Strafkläger ihm das Geld gegeben habe und er dieses dem Beschuldigten 2 gebracht habe. Er selbst habe damit nichts zu tun gehabt. Auf eine weitere Frage wiederholte er relativ detailarm, dass er und der Beschuldigte 2 zum Strafkläger gegangen seien, er nicht wisse, was die beiden zusammen gesprochen hätten, es aber nicht nach Problemen ausgesehen habe und sie dann zusammen das Geld abheben gegangen seien. Gleich im Anschluss sagte er jedoch, der andere habe dann CHF 250.00 abheben müssen (pag. 187, Z. 158 f.). Im Weiteren schob er die Verantwortung des Geschehenen auf den Beschuldigten 2 (pag.