Auf die seitens des Beschuldigten 2 bestrittenen Punkte ist untenstehend noch detaillierter einzugehen. 8.6.2 Aussagen der Beschuldigten Der Beschuldigte 1 wurde erstmals knapp 4 Tage nach dem Vorfall und nach der Hausdurchsuchung einvernommen, nämlich am 15. Juni 2022 (pag. 183 ff.). Dabei machte er pauschal geltend, er wisse nur, dass der andere (gemeint: der Strafkläger) dem Beschuldigten 2 Geld schulde und sie (er selbst und der Strafkläger) zusammen zur Bank gegangen seien, um Geld zu holen. Auf Frage erklärte er, dass der Strafkläger ihm das Geld gegeben habe und er dieses dem Beschuldigten 2 gebracht habe.