Im Weiteren fügen sich die Ergänzungen nahtlos ins bereits Geschilderte ein, insbesondere das Werfen des Portemonnaies auf das «Mürli» mit dem Rausfallen des Kleingeldes (pag. 262, Z. 184 f.), welches er dann wieder zusammenklauben musste, was er später in dieser Einvernahme noch ergänzte (pag. 264, Z. 253). Dieser Punkt wurde vom Beschuldigten 2 an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigt (siehe unten, Ziff. II.8.6.2).