Dies ist somit ebenfalls mit den Videoaufnahmen vereinbar. Auch bei der zweiten Einvernahme beim Staatsanwalt vom 5. Juli 2022, rund 3 Wochen nach dem Vorfall, schilderte der Strafkläger das Geschehene nochmals im freien Bericht, ebenfalls detailliert und konstant. Er machte einige Ergänzungen in Bezug auf das beim Buswendeplatz Gesprochene, ebenso zum Ablauf dort (pag. 259, Z. 80 ff.). Zudem konnte er gewisse Unklarheiten auflösen (pag. 261, Z. 143 ff.).