Hausdurchsuchungen Beim Beschuldigten 1 konnte anlässlich der Hausdurchsuchung vom 15. Juni 2022 lediglich ein legaler Pfefferspray festgestellt werden (pag. 89 und pag. 314 ff.). Hingegen wurden bei der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten 2, die am selben Tag wie diejenige beim Beschuldigten 1 stattfand, die vom Opfer eingeklagte Uhr sowie zwei Klappmesser sichergestellt (pag. 89 und pag. 319 ff.). Fotos der sichergestellten Gegenstände finden sich auf den pag. 117 ff.