Der Beschuldigte 1 greift sodann wieder Richtung Bankomat, schiebt sich schliesslich nochmals vor den Bankomaten und lässt den Strafkläger etwas zurückweichen. Der Beschuldigte 1 scheint hierauf erneut etwas in den Bankomaten einzugeben. Nachdem der Strafkläger seine Bankkarte behändigt hat, greift der Beschuldigte 1 zum Bankomaten und verlässt anschliessend die Örtlichkeit, wobei beim Weggang (17:43:38) Banknoten in seiner Hand zu sehen sind. Der Strafkläger geht in eine andere Richtung davon und versorgt etwas (wohl die Bankkarte) in seinem Portemonnaie. 8.5.5 Hausdurchsuchungen