Die Übergabe der Bankkarte sieht man auch auf der Aufnahme der Portraitkamera. Zudem ist ersichtlich, wie der Beschuldigte 1 grinst, sich halb hinter dem Strafkläger aufgestellt leger mit einem Arm an den Bankomaten anlehnt und sich offensichtlich blendend amüsiert, während der Strafkläger ein ernstes, wenn nicht gar ängstliches Gesicht macht. Letzterer schaut sich mehrfach um, wirkt nervös und unwohl. Auch atmet er mehrmals tief ein und aus.